Haltung des Hundes
Die Unterbringung des Hundes muss den Bedürfnissen
(Bewegungs- und Beschäftigungsdrang) und den rassetypischen
Eigenschaften (Größe, Haarkleid, etc.) angepasst sein.
Mindestens zweimal täglich benötigt der Hund für insgesamt
zwei Stunden Auslauf, unabhängig davon, ob er im Haus
oder im Zwinger gehalten wird.
Ein Einzelhund sollte nicht länger als fünf Stunden allein
gelassen werden.
Junghunde bis ca. fünf Monate brauchen Ruhezeiten und den
intensiven, unmittelbaren Kontakt zum Menschen, wann
immer sie möchten.
Junghunde bis zum 8. Lebensmonat sollten nicht ausschließlich
im Zwinger gehalten werden. Auf die Anbindehaltung muss
generell verzichtet werden.
Einzelhunde sollten nur dann auf unbewohnten Grundstücken
gehalten werden, wenn die tägliche Anwesenheit des Halters/
Betreuers über mindestens acht Stunden gesichert ist.
Konsequente, hundeverständliche Erziehung und Sozialisierung
gehören zur artgerechten Haltung. Die Vorbereitungskurse
zum VDH-Hundeführerschein helfen Ihnen dabei.
Die regelmäßige Körperpflege des Hundes (Bürsten) dient
nicht nur der Hygiene, sondern festigt auch die soziale
Bindung zwischen Mensch und Hund.
Der erwachsene Hund benötigt stets frisches Wasser und eine
bis zwei Mahlzeiten pro Tag mit ausgewogenem Futter.
Der heranwachsende Welpe muss mehrmals täglich mit kleinen
Portionen gefüttert werden.